1. AUSLEGUNG
1.1 In diesen Bedingungen: –
„Markenhandbuch“ bezeichnet das vom Verkäufer von Zeit zu Zeit bereitgestellte Handbuch zur Nutzung der Marken;
„Käufer“: bezeichnet die Person, die ein Angebot des Verkäufers zum Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellungen für die Waren vom Verkäufer angenommen werden;
„Bedingungen“: bezeichnet die hierin dargelegten Allgemeinen Verkaufsbedingungen und umfasst (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) etwaige Sonderbedingungen
die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten und hierin oder auf der Rückseite aufgeführten Geschäftsbedingungen;
„Vertrag“: bezeichnet jeden einzelnen vom Verkäufer angenommenen Auftrag über den Kauf und Verkauf der Waren;
„Ware“: bezeichnet die Ware (einschließlich etwaiger Teillieferungen der Ware oder von Teilen davon), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen und wie auf der Vorderseite beschrieben zu liefern hat;
„Rechte an geistigem Eigentum“: bezeichnet sämtliche Rechte an geistigem Eigentum weltweit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, eingetragene Geschmacksmuster, Marken und Dienstleistungsmarken (unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht), Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte, Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeitsrechte sowie alle ähnlichen oder entsprechenden Eigentums-, Monopol- oder sonstigen Rechte, einschließlich derjenigen, die weltweit an Erfindungen, Geschmacksmustern, Zeichnungen, Darbietungen, Computerprogrammen, Datenbanken, Halbleitertopografien, vertraulichen Informationen, Firmennamen, Firmenwert sowie an der Gestaltung und Präsentation von Waren oder Dienstleistungen bestehen, in allen Anwendungsbereichen sowie der Rechte, den Schutz für die oben genannten Rechte zu beantragen;
„Bestellung“: bezeichnet die Bestellung des Käufers zum Kauf der Waren;
„Verkäufer“ bezeichnet „Xion Protective Gear BV“
„Markenzeichen“: bezeichnet „Xion“ sowie alle sonstigen Marken oder Logos, auf die der Verkäufer den Käufer von Zeit zu Zeit hinweisen kann.
1.2 Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf gesetzliche Bestimmungen ist, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, als Bezugnahme auf diese Bestimmung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu verstehen, einschließlich aller Änderungen, Konsolidierungen, Ersetzungen, Modifikationen, Erweiterungen oder Neufassungen.
1.3 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfassen Begriffe, die hier im Singular verwendet werden, auch den Plural und umgekehrt, und Begriffe, die sich auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen, umfassen alle Geschlechter.
1.4 Verweise auf Ziffern beziehen sich, sofern der Kontext nichts anderes zulässt, auf Ziffern dieser Bedingungen.
1.5 Die Überschriften der Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
1.6 Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen Begriffe, die sich auf Personen beziehen, in diesen Bedingungen jede natürliche Person, Personengesellschaft, Gesellschaft, Kapitalgesellschaft, Joint Venture, Treuhandgesellschaft, Vereinigung, Organisation oder sonstige juristische Einheit – unabhängig davon, ob diese über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht – sowie deren Rechtsnachfolger, wer auch immer diese sein mögen.
1.7 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind in diesen Bedingungen die Begriffe „umfassen“ oder „einschließlich“ so auszulegen, dass sie die Allgemeingültigkeit der vorangehenden Begriffe nicht einschränken.
2. PARTEIEN
2.1 Vertragsparteien dieser Geschäftsbedingungen sind der Verkäufer und der Käufer. Alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden auf Augenhöhe getätigt und unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.
3. ABWICHUNG
3.1 Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer kann nicht geändert, modifiziert oder ausgeschlossen werden, es sei denn, eine solche Änderung, Modifikation oder ein solcher Ausschluss wird zwischen den Parteien schriftlich zwischen bevollmächtigten Vertretern des Verkäufers und des Käufers (im Falle des Verkäufers handelt es sich dabei um einen Geschäftsführer des Verkäufers) vereinbart und von den Parteien, die daran gebunden sein sollen, unterzeichnet.
3.2 Jede vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gewährte Zugeständnis, Ermessensspielraum oder Verzicht gilt nur in dem Umfang, der ausdrücklich von diesem Zugeständnis, diesem Ermessensspielraum oder diesem Verzicht erfasst wird, und hindert den Verkäufer nicht daran, seine Rechte aus dem Vertrag und diesen Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang auszuüben.
4. ANNAHME VON BESTELLUNGEN
4.1 Der Vertrag bzw. die Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet ist, zustande; alle vom Verkäufer abgegebenen Angebote oder Ausschreibungen sowie die zunächst vom Verkäufer genannten Preise gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor (unbeschadet sonstiger Rechtsmittel), jede noch nicht abgewickelte Bestellung zu stornieren oder die Lieferung auszusetzen, falls der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer (insbesondere, aber nicht beschränkt auf die fristgerechte Zahlung für gelieferte Waren) nicht nachkommt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, zu ändern oder neu zu verhandeln, falls sich die Handelspolitik der niederländischen Regierung in Bezug auf Importe, Zölle, Zuschläge, Wechselkursschwankungen des Pfund Sterling und andere Bedingungen ändert, die sich auf die Gebühren, Angebote oder Verfahren auswirken, zu deren Einhaltung der Verkäufer verpflichtet ist. Wird eine Bestellung unter den vorgenannten Umständen vom Käufer storniert, so hat der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten, Kosten (einschließlich der Kosten für alle eingesetzten Arbeitskräfte und Materialien sowie der entstandenen Gemeinkosten), Schäden, Gebühren und Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus den Bestellungen und deren Stornierung ergeben (wobei der Verkäufer den Wert etwaiger Materialien, die verkauft oder für andere Zwecke verwendet wurden, gutschreibt).
4.3 Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen einer Bestellung – einschließlich aller vom Käufer vorgelegten Spezifikationen – sicherzustellen, zu gewährleisten, dass die bestellten Waren für seine Bedürfnisse geeignet sind, und dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen zu den Waren so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass der Verkäufer den Vertrag gemäß dessen Bedingungen erfüllen kann.
4.4 Menge, Qualität und Beschreibung der Waren sowie etwaige Spezifikationen entsprechen den Angaben im Angebot des Verkäufers oder in der vom Verkäufer angenommenen Bestellung des Käufers.
4.5 Sind die Waren vom Verkäufer gemäß einer vom Käufer vorgelegten Spezifikation herzustellen oder ist ein Verfahren auf die Waren anzuwenden, so hat der Käufer den Verkäufer vollständig von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, die durch die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter entstehen und auf die Verwendung der Spezifikation des Käufers durch den Verkäufer zurückzuführen sind.
4.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltenden Sicherheits- oder sonstigen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, oder – sofern die Waren gemäß den Spezifikationen des Verkäufers geliefert werden sollen – die deren Qualität oder Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
5. ZUSICHERUNGEN
5.1 Die Mitarbeiter oder Beauftragten des Verkäufers sind nicht befugt, rechtsverbindliche Zusicherungen bezüglich der Waren oder dieses Vertrags abzugeben, und keine Zusicherungen sind für den Verkäufer bindend, es sei denn, diese wurden schriftlich festgehalten und von einem Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet.
5.2 Mit dem Abschluss dieses Vertrags erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf Zusicherungen stützt, die nicht gemäß Ziffer 5.1 schriftlich bestätigt wurden, und auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung solcher Zusicherungen verzichtet.
5.3 Jegliche Ratschläge oder Empfehlungen, die der Verkäufer oder seine Mitarbeiter oder Beauftragten dem Käufer oder dessen Mitarbeitern oder Beauftragten hinsichtlich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren erteilen und die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden, werden ausschließlich auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder umgesetzt; dementsprechend haftet der Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht in dieser Weise bestätigt wurden.
5.4 Alle Abbildungen, Zeichnungen und allgemeinen Beschreibungen, die einem Angebot des Verkäufers beigefügt sind oder in dessen Preislisten, Werbeanzeigen oder sonstigen Unterlagen enthalten sind oder dem Käufer auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und sind für den Verkäufer nicht bindend; sie stellen lediglich ungefähre Angaben zur Art, Größe oder Farbe der angebotenen Waren; der Verkauf dieser Waren erfolgt nicht unter Bezugnahme darauf, und sie sind weder Bestandteil des Vertrags noch begründen sie eine eigenständige oder Nebenhaftung jeglicher Art seitens des Verkäufers. Druckfehler, Schreibfehler oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Annahmen oder Angeboten, Rechnungen oder sonstigen vom Verkäufer ausgestellten Dokumenten oder Informationen können ohne jegliche Haftung seitens des Verkäufers korrigiert werden.
6. TRANSPORT UND VERPACKUNG
6.1 Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ab Werk (INCOTERMS 2010) und die Frachtkosten sind nicht enthalten. Der Verkäufer kann die Waren zu den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Versandkosten liefern, wobei diese Versandkosten zusätzlich zum Preis der Waren anfallen.
6.2 Die Verpackung der Waren liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers, der das Recht hat, die Waren in der Weise und mit den Materialien zu verpacken, die er für angemessen hält.
7. PREIS
7.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer jeweils geltender Steuern und entsprechen den vom Verkäufer angegebenen Preisen.
7.2 Die Preise können jederzeit nach alleinigem Ermessen des Verkäufers geändert werden.
7.3 Der Preis der Waren entspricht dem vom Verkäufer angebotenen Preis. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch Mitteilung an den Käufer zu jedem Zeitpunkt vor der Lieferung den Preis der Waren zu erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen des Verkäufers widerzuspiegeln, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen (wie beispielsweise, ohne Einschränkung, Wechselkursschwankungen, Devisenkontrollen, Änderungen von Zöllen, erhebliche Steigerungen der Arbeits- und Materialkosten, Preiserhöhungen seitens seiner Lieferanten oder sonstige Herstellungskosten), sowie Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren, die vom Käufer verlangt werden, oder durch Verzögerungen, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
8. ZAHLUNG
8.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis für alle im Rahmen dieses Vertrags verkauften Waren durch ein unwiderrufliches Akkreditiv zu sichern, das den Anforderungen des Verkäufers entspricht und vom Käufer unmittelbar nach Erhalt der
Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer muss von der Bank des Verkäufers als akzeptabel bestätigt werden. Das Akkreditiv muss sich auf den an den Verkäufer zu zahlenden Preis für die Waren (einschließlich etwaiger Steuern oder Zölle) beziehen und sechs Monate lang gültig sein. Der Verkäufer hat Anspruch auf sofortige Barzahlung bei Vorlage bei seiner Bank.
8.2 Vorbehaltlich der Ziffer 8.1 stellt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich nach Eingang einer Bestellung eine Rechnung aus. Sofern in der Rechnung nicht schriftlich anders angegeben, hat der Käufer den gesamten Rechnungsbetrag an den Verkäufer VOR der Lieferung der Waren, die Gegenstand der betreffenden Rechnung sind, zu zahlen.
8.3 Sollen die Waren vom Käufer abgeholt werden oder versäumt es der Käufer unrechtmäßig, die Waren anzunehmen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Kaufpreis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder, je nach Fall, nachdem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
8.4 Die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Sollte die vollständige Zahlung der Rechnungen durch den Käufer nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Verkäufer eingehen, hat der Käufer dem Verkäufer gemäß Ziffer 8.5.3 einen Verzugszuschlag zu zahlen.
8.5 Versäumt es der Käufer, eine Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, so ist der Verkäufer – unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsmittel – berechtigt,:-
8.5.1 den Vertrag zu kündigen oder die Lieferung weiterer Bestellungen an den Käufer auszusetzen; und/oder
8.5.2 Zahlungen des Käufers für die Waren nach eigenem Ermessen auf diejenigen Waren anzurechnen, die im Rahmen eines anderen Vertrags oder einer anderen Bestellung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geliefert wurden (ungeachtet einer etwaigen vom Käufer vorgenommenen Zweckbindung); und/oder
8.5.3 Dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) auf den ausstehenden Betrag in Höhe von acht Prozent pro Jahr über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Sellers’ Bank plc in Rechnung zu stellen, sofern nicht die vollständige Zahlung erfolgt (wobei ein Teil eines Monats für die Berechnung der Zinsen als voller Monat gilt).
8.6 Der Käufer hat alle im Rahmen eines Vertrags fälligen Zahlungen ohne jeglichen Abzug – sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Preisnachlass oder anderweitig – zu leisten, es sei denn, der Käufer verfügt über eine vom Verkäufer schriftlich genehmigte Gutschrift in Höhe des entsprechenden Abzugsbetrags.
9. INKASSO
Wird die Eintreibung ausstehender Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, an ein Inkassounternehmen übertragen, so hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten, die diesem durch die Beauftragung des genannten Inkassounternehmens entstehen, sowie alle damit verbundenen Rechts- und sonstigen Kosten auf Erstattungsbasis zu erstatten.
10. LIEFERUNG
10.1 Sofern der Käufer die Ware nicht am Standort des Verkäufers abholt (in diesem Fall erfolgt die Lieferung am Standort des Verkäufers), erfolgt die Lieferung am Standort des Käufers oder an einem anderen Ort, den der Käufer dem Verkäufer mindestens fünfzehn Tage vor dem geplanten Liefertermin schriftlich mitgeteilt hat.
10.2 Der Verkäufer wird sich bemühen, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten; diese Termine sind jedoch nur vorläufig und werden nicht garantiert, und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verluste, Schäden, Verletzungen, Vertragsstrafen, Ansprüche oder sonstige Angelegenheiten jeglicher Art, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben, und die Lieferfrist ist kein wesentlicher Bestandteil des Vertrags.
10.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern. Sollen die Waren in Teillieferungen geliefert werden, so stellt jede einzelne Lieferung, soweit zutreffend, sowie jede Bestellung einen separaten Vertrag dar; das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen oder eine Bestellung gemäß diesen Bedingungen zu liefern, oder etwaige Ansprüche des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen oder eine Bestellung berechtigen den Käufer nicht, den Vertrag insgesamt als gekündigt zu betrachten.
10.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung von Waren an den Käufer jederzeit auszusetzen, wenn der Käufer ein Kreditlimit beim Verkäufer – sei es in Bezug auf diese Waren oder anderweitig – überschreitet oder bei Lieferung überschreiten würde.
10.5 Ein Lieferschein oder Abholschein, der vom Käufer oder im Namen des Käufers, vom Kunden des Käufers oder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter eines der beiden unterzeichnet wurde, gilt als unwiderlegbarer Nachweis für die Lieferung oder Abholung der darin aufgeführten Waren.
11. LAGERGEBÜHREN
Verzögert sich die Entladung der Waren aus irgendeinem Grund, so hat der Käufer den Verkäufer von jeglichem Verlust oder Schaden, den dieser infolgedessen erleidet, vollständig freizustellen und schadlos zu halten.
12. LAGERGEBÜHREN
12.1 Nimmt der Käufer die Ware nicht entgegen oder weigert er sich, die Ware anzunehmen, obwohl sie zur Auslieferung bereitsteht, oder versäumt er es, dem Verkäufer zum angegebenen Liefertermin angemessene Lieferanweisungen zu erteilen (sofern dies nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist), so gilt die Ware als geliefert, und unbeschadet sonstiger dem Verkäufer zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe ist der Verkäufer berechtigt:
12.1.1 die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung zu stellen; oder
12.1.2 Die Waren zum bestmöglichen erzielbaren Preis zu verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den Betrag gutzuschreiben, um den der erzielte Preis den vertraglich vereinbarten Preis übersteigt, oder dem Käufer den Betrag in Rechnung zu stellen, um den der erzielte Preis unter dem vertraglich vereinbarten Preis liegt.
13. ANSPRÜCHE UND SCHADENSERSATZ
13.1 Der Käufer hat die Ware bei Lieferung zu prüfen und dem Verkäufer unverzüglich (in jedem Fall jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung) etwaige offensichtliche Schäden, Mängel oder Fehlmengen schriftlich mitzuteilen.
13.2 Bleibt die in Ziffer 13.1 genannte schriftliche Mitteilung aus, so gilt die Verpflichtung des Verkäufers aus dem Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
13.3 Der Verkäufer schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Arglist des Verkäufers verursacht wurden, nicht aus und schränkt sie auch nicht ein.
13.4 Vorbehaltlich der Ziffer 13.3 haftet der Verkäufer nicht für Verluste, Gebühren, Kosten, Aufwendungen oder Schäden (unabhängig davon, ob diese vorhersehbar, bekannt oder anderweitig waren) jeglicher Art, gleich gegenüber wem oder wie auch immer verursacht (einschließlich durch Fahrlässigkeit), die sich aus einem Vertrag oder aus der Nutzung oder der Lieferung der von ihm im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren ergeben, ungeachtet dessen, ob diese auf Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter oder Beauftragten des Verkäufers oder auf einen inhärenten, verborgenen oder sonstigen Mangel zurückzuführen sind, der an den vom Verkäufer gelieferten Waren oder Materialien besteht oder sich später entwickeln könnte, oder wie auch immer sie sonst entstehen, einschließlich:
13.4.1 Umsatz- oder Ertragsausfall;
13.4.2 Entgangene erwartete Einsparungen;
13.4.3 Kundenverlust;
13.4.4 entgangener tatsächlicher oder erwarteter Gewinn;
13.4.5 entgangene Chancen;
13.4.6 Verlust des Firmenwerts;
13.4.7 Rufschädigung; oder
13.4.8 Folgeschäden oder indirekte Schäden, Kosten, Aufwendungen oder sonstige Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden (unabhängig von deren Ursache).
13.5Vorbehaltlich Ziffer 13.3 ist die gesamte und umfassende Haftung des Verkäufers aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten, falscher Angaben oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem/den Vertrag(en), die Waren oder jegliche Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem/den Vertrag(en) und/oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren, den Wert der Bestellung nicht übersteigen, aus der sich eine solche Haftung ergibt.
13.6Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, zu deren Zahlung der Käufer verurteilt wird, oder für Verbindlichkeiten, die dem Käufer entstehen und die sich aus einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter ergeben. Etwaige Empfehlungen des Verkäufers hinsichtlich der Verwendbarkeit der Waren stellen weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Gewährleistung für die Eignung oder Tauglichkeit der Waren für einen bestimmten Zweck dar und entbinden den Käufer auch nicht von der Verpflichtung, Rechte Dritter zu prüfen.
13.7Alle Waren müssen vom Käufer unter geeigneten Bedingungen gelagert werden, und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Mängel, die dadurch entstehen, dass der Käufer die Waren unter ungeeigneten Bedingungen lagert. Zu den geeigneten Bedingungen gehören unter anderem: der Schutz der Waren vor hohen Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit und Druckbelastung, insbesondere bei hohen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere dürfen die Waren keinen Temperaturen über 60 Grad Celsius oder unter minus 10 Grad Celsius ausgesetzt werden. Die Waren dürfen nicht länger als 24 Stunden einer relativen Luftfeuchtigkeit von mehr als 80 % (hohe Luftfeuchtigkeit) ausgesetzt werden; solange sie einer relativen Luftfeuchtigkeit von über 50 % ausgesetzt sind, dürfen sie zudem keinen Temperaturen unter 0 Grad Celsius oder über 40 Grad Celsius ausgesetzt werden. Die Waren dürfen nicht länger als 24 Stunden Belastungen ausgesetzt werden, die eine Kompression des Materials von mehr als 5 % bewirken. Die Waren dürfen keinen offenen Flammen oder anderen direkten oder indirekten Hochtemperatur-Zündquellen wie brennenden Zigaretten, Streichhölzern, Kaminen, Raumheizgeräten, Auspuffrohren von Gabelstaplern, Schweißfunken oder glühenden Glühbirnen ausgesetzt werden. Die Waren sind fern von starken Oxidationsmitteln, beispielsweise Hypochlorit, zu lagern.
13.8Der Käufer erkennt an, dass, sofern zwischen den Parteien ein Qualitätsstandard für die Waren vereinbart wurde, dieser die vereinbarte Spezifikation darstellt, anhand derer die Qualität und/oder die Mangelhaftigkeit der Waren zu beurteilen ist, wie sie letztendlich vom Verkäufer ausgelegt wird. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass ein Qualitätsstandard nicht geändert werden kann, solange ein Vertrag bereits begonnen hat, aber zu diesem Zeitpunkt von einer oder beiden Parteien noch nicht erfüllt wurde; ebenso wenig kann er de facto auf bereits erfüllte Verträge angewendet werden. Wurde kein Qualitätsstandard vereinbart, erkennt der Käufer an, dass die Art des Herstellungsprozesses und/oder des Materials zu Abweichungen in den physikalischen Eigenschaften und der Ästhetik der Waren führt, und der Käufer ist daher an die endgültige und angemessene Auslegung des Verkäufers gebunden, wonach solche Abweichungen minimal und somit für die weitere Nutzung der Waren durch den Käufer unschädlich sind. Die Vereinbarung gemäß dieser Klausel wird im Folgenden als „vereinbarte Spezifikation“ bezeichnet.
13.9An den Käufer gelieferte Waren dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zurückgegeben werden. Werden Mängel an den Waren geltend gemacht oder wird behauptet, dass diese nicht der vereinbarten Spezifikation entsprechen, muss der Käufer alle Einzelheiten mitteilen; Gutschriften oder Ersatzlieferungen erfolgen erst, nachdem der Verkäufer die Mängel anerkannt hat. Hat der Verkäufer die geltend gemachten Mängel anerkannt, besteht das einzige Rechtsmittel des Käufers darin, den Ersatz der mangelhaften Waren zu verlangen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zurückgesandte Waren abzulehnen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: Sofern nicht nachgewiesen ist, dass die vom Verkäufer gelieferten Waren nicht der vereinbarten Spezifikation entsprechen, gilt die Verpflichtung des Verkäufers hinsichtlich der Qualität der Waren als erfüllt, und der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung, Gutschrift oder Ersatzlieferung für diese Waren. Der Käufer hat zudem kein entsprechendes Recht, wenn der Verkäufer nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass der Käufer oder ein Beauftragter, eine Person, ein Auftraggeber, ein Unternehmen oder eine anderweitig verbundene Partei zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Ziffer 14.3 die vom Verkäufer an den Käufer oder einen Beauftragten, Auftraggeber, eine Person, Mitarbeiter, Subunternehmer oder einer anderweitig verbundenen Partei des Käufers erteilt wurden.
13.10Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung, der Veränderung oder der Beschädigung der Ware durch den Käufer oder eine andere Person ergeben.
14. EIGENTUMSRECHT UND GEFAHRENÜBERGANG
14.1Der Käufer bestätigt, dass er vor Abschluss jedes Vertrags über den Kauf der Waren vom Verkäufer diesem gegenüber ausdrücklich versichert und garantiert hat, dass er nicht zahlungsunfähig ist und keine Umstände vorliegen, die einen Anleihegläubiger oder gesicherten Gläubiger dazu berechtigen würden, einen Insolvenzverwalter zu bestellen, oder die eine Person dazu berechtigen würden, einen Antrag auf Liquidation des Käufers zu stellen oder sonstige Rechte gegenüber dem Käufer oder dessen Vermögen auszuüben.
14.2Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs geht das rechtliche Eigentum an den Waren erst dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer den Kaufpreis für die Waren vollständig in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. Darüber hinaus verbleibt das Eigentumsrecht an der Ware beim Verkäufer und geht erst dann auf den Käufer über, wenn der vollständige Preis für alle anderen gelieferten Waren, die Gegenstand einer anderen Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sind, entweder in bar oder in frei verfügbaren Mitteln vollständig bezahlt wurde.
14.3Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Käufer über:-
14.3.1Bei Waren, die am Standort des Verkäufers geliefert werden sollen, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder
14.3.2Bei Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht am Sitz des Verkäufers geliefert werden sollen, oder falls der Käufer die Waren unrechtmäßig nicht annimmt, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Waren als angeboten betrachtet hat.
14.4Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer hat der Käufer die Ware als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers zu verwahren und die Ware ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Ware als ordnungsgemäß erbracht betrachtet, ordnungsgemäß zu schützen und bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern sowie getrennt zu lagern und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und identifizierbar zu halten.
14.5Bis zum Übergang des rechtlichen Eigentums an der Ware auf den Käufer ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten des Käufers oder sonstige Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder vermutlich befinden (je nach Fall), und die Waren von dort zu entfernen (einschließlich des Entfernens oder Abtrennens der Waren von anderen Waren, an denen sie möglicherweise befestigt oder angebracht sind), und der Käufer gewährt dem Verkäufer zu diesem Zweck Zugang zu den genannten Räumlichkeiten. Der Käufer stellt den Verkäufer umfassend von allen dadurch entstehenden Verlusten, Schäden, Kosten oder Aufwendungen frei, einschließlich insbesondere, aber nicht beschränkt auf Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter.
14.6Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die Eigentum des Verkäufers bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Verbindlichkeiten zu belasten; sollte der Käufer dies dennoch tun, werden alle vom Käufer gegenüber dem Verkäufer geschuldeten Beträge (unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) unverzüglich fällig und zahlbar.
14.7Der Käufer ist berechtigt, die Ware an anderem Eigentum des Käufers zu befestigen oder anzubringen; sofern die Ware jedoch entfernt werden kann, ohne dass dabei Schäden (mit Ausnahme von oberflächlichen Schäden) am Eigentum des Käufers entstehen, hat eine solche Befestigung oder Anbringung keinen Einfluss auf das Eigentum an der Ware.
14.8Wird der Kaufpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitstermin bezahlt, steht es dem Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel frei, entweder die Waren zurückzufordern oder Klage auf Zahlung des Kaufpreises und/oder auf Schadensersatz zu erheben.
14.9Keine Bestimmung dieser Bedingungen beeinträchtigt das Recht des Verkäufers, bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei einem sonstigen Vertragsbruch sonstige Rechtsbehelfe jeglicher Art geltend zu machen.
14.10Jede der vorstehenden Bestimmungen ist gesondert auszulegen und wirksam; sollte eine oder sollten mehrere dieser Bestimmungen für unwirksam erklärt werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
15. KÜNDIGUNG
15.1Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu widerrufen; sollte der Käufer ungeachtet dieser Klausel der Käufer dennoch versucht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung an den Käufer den Vertrag als gekündigt betrachten, und der Käufer ist daraufhin verpflichtet, dem Verkäufer als pauschalierten Schadensersatz einen Betrag in Höhe aller dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Aufwendungen zu zahlen, einschließlich insbesondere, aber nicht beschränkt auf einen angemessenen Betrag für Verwaltungskosten, sonstige Kosten, Verluste oder entgangenen Gewinn.
15.2Die vom Verkäufer vorgenommene angemessene Schätzung der ihm durch die in Ziffer 15.1 genannte Rücktrittserklärung des Käufers entstandenen Kosten ist endgültig und für die Parteien verbindlich.
15.3Ist der Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht in der Lage, die Ware zu dem im Vertrag festgelegten Liefertermin zu liefern, oder ist der Verkäufer nicht in der Lage, eine seiner sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so kann der Verkäufer den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen oder aussetzen, ohne für dadurch dem Käufer entstandene Verluste oder Schäden haftbar zu sein.
15.4 Zusätzlichzu dem Recht, eine noch nicht abgeschlossene Bestellung zu stornieren oder deren Lieferung gemäß Ziffer 4.2 auszusetzen, hat der Verkäufer ein ähnliches Recht, jede noch nicht abgeschlossene Bestellung zu stornieren oder die Lieferung in Bezug auf Bestellungen auszusetzen, wenn die Lieferung dieser Waren dazu führen würde, dass der dem Verkäufer vom Käufer für diese Waren und für alle anderen vom Verkäufer gelieferten Waren geschuldete Betrag das vom Verkäufer festgelegte Kreditlimit für den Käufer, wie es von den Versicherern des Verkäufers vorgegeben wird, überschreiten würde.
15.5Diese Klausel gilt, wenn:-
15.5.1Wenn gegen das Vermögen des Käufers oder einen Teil davon eine Pfändung, Zwangsvollstreckung oder ein sonstiges Verfahren eingeleitet wird;
15.5.2der Käufer einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern schließt, nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, eine insolvenzbegründende Handlung begeht oder wenn ein Beschluss über seine Liquidation gefasst oder ein wirksamer Beschluss dazu verabschiedet wird, Liquidation oder Auflösung (außer zum Zwecke einer Fusion oder Umstrukturierung als solventes Unternehmen) ergeht oder ein Beschluss gefasst wird oder wenn ein Antrag bei Gericht gestellt wird oder wenn ein Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter, Geschäftsführer, Liquidator oder ein anderer ähnlicher Beauftragter für das gesamte oder einen Teil des Unternehmens oder des Vermögens des Käufers bestellt wird oder ein Pfandgläubiger das gesamte oder einen Teil seines Eigentums oder Vermögens in Besitz nimmt;
15.5.3Der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht, diese einzustellen; oder
15.5.4Die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert sich derart, dass nach Ansicht der Gesellschaft die Fähigkeit des Käufers, seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, gefährdet ist; oder
15.5.5Das Unternehmen hat begründete Befürchtungen, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer unmittelbar bevorsteht.
15.6Findet Ziffer 15.5 Anwendung, so ist der Verkäufer – unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe – berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags unverzüglich auszusetzen, ohne dass ihm daraus eine Haftung gegenüber dem Käufer entsteht; sind die Waren bereits geliefert, aber noch nicht bezahlt worden, so wird der Kaufpreis ungeachtet etwaiger vorheriger gegenteiliger Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar, und wird der Kaufpreis nicht unverzüglich beglichen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Waren gemäß Ziffer 14.5 zurückzufordern.
15.7Eine Kündigung oder ein Ablauf dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Rechte oder Verpflichtungen der Gesellschaft oder des Käufers sowie auf das Inkrafttreten oder die Fortgeltung von Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrags in Kraft zu treten oder fortzugelten, einschließlich der folgenden Klauseln: Klauseln 8, 9, 13, 14, 15, 19 und 22.
15.8Bei Ablauf oder Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich alle noch nicht bezahlten Waren sowie alle vertraulichen Informationen oder sonstigen Materialien, an denen der Verkäufer Rechte des geistigen Eigentums besitzt, zu übergeben. Werden diese Waren, vertraulichen Informationen oder sonstigen Materialien, an denen der Verkäufer Rechte des geistigen Eigentums besitzt, nicht übergeben, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren und/oder vertraulichen Informationen gemäß Ziffer 14.5 an sich zu nehmen.
16. VERTRAULICHKEIT
16.1Der Käufer hat sämtliches technisches oder geschäftliches Know-how, alle Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Käufer vom Verkäufer oder dessen Beauftragten offengelegt wurden, sowie alle sonstigen vertraulichen Informationen über das Geschäft des Verkäufers oder dessen Produkte, die der Käufer möglicherweise erhält, streng vertraulich zu behandeln; der Käufer darf die Weitergabe solcher vertraulichen Informationen nur auf diejenigen seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, die diese Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer kennen müssen, und hat sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer ähnlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen
die für den Käufer verbindlich sind.
16.2Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Ziffer 16 gelten noch fünf Jahre nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Informationen ohne Verschulden des Käufers öffentlich bekannt werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
17. MUSTER ODER AUSSTELLUNGSSTÜCKE
Der Käufer trägt die Kosten für alle Muster oder Ausstellungsstücke, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt.
18. MARKENZEICHEN
18.1Der Verkäufer ist Inhaber bestimmter Marken, und der Käufer verpflichtet sich, die Marken auf allen Produkten, die die Waren enthalten, gemäß dem Markenhandbuch oder nach sonstigen Vorgaben des Verkäufers zu verwenden.
19. HÖHERE GEWALT
19.1Soweit die Erfüllung des Vertrags durch den Verkäufer durch Streiks, einen Mangel an verfügbaren Transportmitteln oder Materialien, Beschränkungen, Vorschriften oder Verordnungen lokaler oder kommunaler Behörden oder Regierungsstellen oder durch Streiks, Unruhen, Unruhen, Ausschreitungen, Aussperrungen, Verzögerungen bei den Lieferanten des Verkäufers oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen, höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen jeglicher Art, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder:–
19.1.1den Vertrag zu kündigen; oder
19.1.2Die Erfüllung des Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung dieser Ereignisse oder Umstände fortzusetzen oder fortzuführen, wobei angemessene Anpassungen entsprechend den jeweiligen Umständen vorzunehmen sind.
20. ZUSTIMMUNGEN
20.1Es obliegt dem Käufer (und nicht dem Verkäufer), alle für die Installation, Einfuhr und Lagerung von Waren erforderlichen Genehmigungen gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Verordnungen, Vorschriften oder Gesetze einzuholen.
21. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der Bestimmungen von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als aus diesen Bedingungen gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
22. HINWEISE
Sofern hierin nicht anders geregelt, müssen alle Mitteilungen, zu denen der Käufer gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist oder die ihm gemäß diesen Bedingungen gestattet sind, schriftlich erfolgen und an den Verkäufer unter dessen im Vertrag angegebenen Geschäftsadresse gerichtet sein. Alle Mitteilungen, zu denen der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist oder die ihm gemäß diesen Bedingungen gestattet sind, müssen schriftlich erfolgen und an den Käufer unter der hierin für den Käufer angegebenen Adresse gerichtet sein.
23. KONFLIKT
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Geschäftsbedingungen des Käufers – sei es auf dem Bestellformular des Käufers oder anderweitig – haben die hierin enthaltenen Bedingungen Vorrang. Der Verkäufer ist nicht an die Geschäftsbedingungen des Käufers oder Teile davon gebunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von einem Geschäftsführer des Verkäufers vereinbart.
24. ALLGEMEINES
24.1Diese Bedingungen und der Vertrag unterliegen niederländischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Kiel, Deutschland.
24.2Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag bzw. die Verträge oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten (oder an Subunternehmer zu vergeben). Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag bzw. die Verträge oder Teile davon an jede Person, Firma oder Gesellschaft abzutreten (oder an Subunternehmer zu vergeben).
24.3Jedes Recht oder jeder Rechtsbehelf des Käufers aus dem Vertrag lässt alle sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe des Käufers unberührt, unabhängig davon, ob diese auf dem Vertrag beruhen oder nicht.
24.4Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist, hat kein Recht, Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
24.5Diese Bedingungen bilden zusammen mit allen darin genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Käufer und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Käufer (sei es mündlich oder schriftlich), die sich auf den Gegenstand dieser Bedingungen beziehen.

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